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Zitierungen von § 3 EdVÖBBeitrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EdVÖBBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EdVÖBBeitrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zur Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2877
Artikel 1 2. EdVÖBBeitrVÄndV
... „5.000 Euro" durch die Angabe „15.000 Euro" ersetzt. 4. § 3 wird aufgehoben. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ...
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