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Zitierungen von § 8 FlugfunkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FlugfunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlugfunkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 FlugfunkV Wiederholungsprüfung
... Wiederholungsprüfung. Für die Wiederholungsprüfung gelten die Regelungen des § 8 ...
§ 10 FlugfunkV Zusatzprüfung
... (3) Für die Durchführung der Zusatzprüfung gelten die Vorschriften nach § 8 Abs. 1 bis 6 entsprechend. Hat der Bewerber die Zusatzprüfung nicht bestanden, so kann er die ...
§ 11 FlugfunkV Nachprüfung
... des Sprechfunks Anlaß zur Beanstandung gegeben hat. (4) Die §§ 8 und 9 gelten ...
§ 12 FlugfunkV Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung
... nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal können als Prüfungen nach § 8 anerkannt werden. Näheres wird durch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geregelt. ... oder Freiballonführer, wenn diese die Prüfungsinhalte nach § 8 Abs. 3 beinhaltet, der Prüfung zum Erwerb des Beschränkt Gültigen ...
§ 14 FlugfunkV Erwerb von Flugfunkzeugnissen durch Inhaber von Flugfunkzeugnissen fremder Verwaltungen und Anerkennung von Flugfunkzeugnissen fremder Verwaltungen
... sich aus der Anlage 1. Für die vereinfachte Prüfung gelten die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 bis 6 entsprechend. (3) Dem Inhaber eines gültigen Flugfunkzeugnisses ...
§ 17 FlugfunkV Gebühren und Auslagen
... folgende Gebühren erhoben: 1. für die Abnahme einer Prüfung (§ 8 ) einschließlich Ausstellen eines Zeugnisses a) zum Erwerb des BZF II 70 Euro, ...
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