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Zitierungen von § 13 FlugfunkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 FlugfunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlugfunkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FlugfunkV Gebühren und Auslagen
... 15 und 20) 20 Euro; 6. für das Bearbeiten eines Antrages nach § 12, § 13 oder § 14 a) Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 12 20 Euro, ... b) Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses bei Inhabern einer Bescheinigung der Bundeswehr (§ 13 ) 20 Euro, c) Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses bei Inhabern eines Flugfunkzeugnisses ...
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