§ 14 Veräußerung des Betriebs
(1)
1Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils an einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen erzielt werden.
2§ 16 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach
§ 16 Abs. 4 nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach
§ 14a Abs. 1 gewährt wird.
(2)
1Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert und verbleibt mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des
§ 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist, liegt unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor.
2§ 16 Absatz 3b bleibt unberührt.
(3)
1Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus einer Mitunternehmerschaft aus, gelten diese unabhängig von ihrer Größe auch bei fortgeführter oder erstmaliger Verpachtung bis zu einer Veräußerung oder Entnahme bei diesem weiterhin als Betriebsvermögen.
2Dies gilt entsprechend für Grundstücke des bisherigen Sonderbetriebsvermögens des einzelnen Mitunternehmers.
3Die Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn mindestens eine übertragene oder aus dem Sonderbetriebsvermögen überführte Fläche der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des
§ 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist.
4Für den übernehmenden Mitunternehmer gilt
§ 16 Absatz 3b entsprechend.
Frühere Fassungen von § 14 EStG
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interne Verweise§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... Zinsen aus Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen, die nach den §§ 9, 10 und 14 des Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für ...
§ 4f EStG Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen (vom 29.12.2020) ... oder Aufgabe des ganzen Betriebes oder des gesamten Mitunternehmeranteils im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3 erfolgt; dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer ... in dem Fall einer Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3, ist ein Veräußerungs- oder ...
§ 34 EStG Außerordentliche Einkünfte (vom 01.01.2012) ... kommen nur in Betracht: 1. Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14 , 14a Abs. 1, der §§ 16 und 18 Abs. 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der ...
§ 34d EStG Ausländische Einkünfte (vom 01.01.2019) ... einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14 ) und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit sie zu ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... Bewertungsgesetzes bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2024/2025 fort. (22c) § 14 Absatz 3 ist erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Übertragung oder Überführung ... 2020 stattgefunden hat. Auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Mitunternehmers ist § 14 Absatz 3 auch für Übertragungen oder Überführungen vor dem 17. Dezember 2020 ...
Zitat in folgenden NormenBerlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6b BerlinFG 1990 Begriffe ... Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste im Sinne der §§ 14 , 14a, 16 und 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, 2. Gewinne und ...
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 11 AIFM-StAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Aufgabe des ganzen Betriebes oder des gesamten Mitunternehmeranteils im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3 erfolgt; dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer ... in dem Fall einer Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3, ist ein Veräußerungs- oder ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... In Buchstabe a Satz 1 und Buchstabe b Satz 1 werden jeweils die Wörter „im Sinne der §§ 14 , 17 oder 18" durch die Wörter „im Sinne des § 14 oder § 17" ... „im Sinne der §§ 14, 17 oder 18" durch die Wörter „im Sinne des § 14 oder § 17" ersetzt. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „nach ... 3. In § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 9 werden die Wörter „der §§ 14 , 17 und 18" durch die Wörter „der §§ 14 und 17" ersetzt. ... die Wörter „der §§ 14, 17 und 18" durch die Wörter „der §§ 14 und 17" ersetzt. 4. § 8 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 1 JStG 2020 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... „oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft" eingefügt. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Die ... f) Nach Absatz 22b wird folgender Absatz 22c eingefügt: „(22c) § 14 Absatz 3 ist erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Übertragung oder Überführung ... Dezember 2020 stattgefunden hat. Auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Mitunternehmers ist § 14 Absatz 3 auch für Übertragungen oder Überführungen vor dem 17. Dezember 2020 ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Zitate in aufgehobenen TitelnAusgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 16b BVG (vom 01.07.2011) ... der Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des ... Freibeträge für Veräußerungsgewinne nach den §§ 14 , 14a, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und ...
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