§ 34 Außerordentliche Einkünfte
(1)
1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen.
2Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.
3Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer.
4Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für außerordentliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1, wenn der Steuerpflichtige auf diese Einkünfte ganz oder teilweise §
6b oder §
6c anwendet.
(2) Als außerordentliche Einkünfte kommen nur in Betracht:
- 1.
- Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14, 14a Abs. 1, der §§ 16 und 18 Abs. 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Abs. 2 teilweise steuerbefreit sind;
- 2.
- Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1;
- 3.
- Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden;
- 4.
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
(3) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 enthalten, so kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 die auf den Teil dieser außerordentlichen Einkünfte, der den Betrag von insgesamt 5 Millionen Euro nicht übersteigt, entfallende Einkommensteuer nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. 2Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 Prozent. 3Auf das um die in Satz 1 genannten Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) sind vorbehaltlich des Absatzes 1 die allgemeinen Tarifvorschriften anzuwenden. 4Die Ermäßigung nach den Sätzen 1 bis 3 kann der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen. 5Erzielt der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum mehr als einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn im Sinne des Satzes 1, kann er die Ermäßigung nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn beantragen. 6Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 34 EStG
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interne Verweise§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... den Betrieb veräußert oder aufgibt und der Veräußerungsgewinn nach § 34 besteuert wird, b) soweit der Steuerpflichtige von den Regelungen der §§ 6b ...
§ 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte (vom 01.01.2025) ... das Übergangsgeld, das in einer Summe gezahlt wird, und für die Versorgungsabfindung § 34 Abs. 1 , d) für die Gemeinschaftssteuer, die auf die Entschädigungen, das ... Für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen nach § 93 Absatz 3 ist § 34 Absatz 1 entsprechend anzuwenden. § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 9 in der ab dem 27. Juli 2016 ...
§ 32a EStG Einkommensteuertarif (vom 01.01.2025) ... beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 12.096 Euro ... werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres ...
§ 34c EStG (vom 01.01.2020) ... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte ...
Zitat in folgenden NormenBerlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Entwicklungsländer-Steuergesetz (EntwLStG)
neugefasst durch B. v. 21.05.1979 BGBl. I S. 564; zuletzt geändert durch Artikel 81 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020) ... der Lohnsteuer freigestellt sind; 6. außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 des Einkommensteuergesetzes und die davon nach § 39b Abs. 3 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes einbehaltene ...
Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 22 UmwStG 2006 Besteuerung des Anteilseigners (vom 06.12.2024) ... § 16 des Einkommensteuergesetzes zu versteuern (Einbringungsgewinn I); § 16 Abs. 4 und § 34 des Einkommensteuergesetzes sind nicht anzuwenden. Die Veräußerung der erhaltenen Anteile gilt insoweit ... Veräußerung von Anteilen zu versteuern (Einbringungsgewinn II); § 16 Abs. 4 und § 34 des Einkommensteuergesetzes sind nicht anzuwenden. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Einbringungsgewinn ...
Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
§ 27 UmwStG 2002 Anwendungsvorschriften ... anzuwenden. Auf Einbringungen nach dem 31. Dezember 2000, aber vor dem 1. Januar 2002 sind § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und ... 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung einer Beteiligung im Sinne des § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBetriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes ... 3 wird folgender Satz angefügt: „Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage für die ... in folgender Fassung anzuwenden: ,Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - (zu § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 47 und § 39b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 06.09.2010 BGBl. I S. 1297
Entscheidung BVerfGE20100707c ... 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 47 und § 39b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit ...
Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 283
Artikel 1 EStProgVerG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.130 ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.354 ...
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 1 StabSiG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.834 Euro ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.004 ...
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 386
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat" ersetzt. 24. § 34 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „4. Vergütungen für ... ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" ... 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... § 22 Nr. 5 Satz 5, § 32c Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2, § 33 Abs. 3 Satz 1, § 34 Abs. 3 Satz 2, § 34e Abs. 1 Satz 2, § 34g Satz 2, § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 nach § 34 Abs. 1; 2. für die Kalamitätsnutzungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, soweit ... 14. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" durch die Angabe §§ 32a, 32b, 34 und 34b" ersetzt. ... §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" durch die Angabe §§ 32a, 32b, 34 und 34b" ersetzt. 14a. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert: ... bb) In dem bisherigen Satz 4 werden die Wörter übrigen Vorschriften des § 34 und die" gestrichen. b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe in den ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt. 22. § 34 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der ermäßigte Steuersatz ... bb) Nach Satz 6 wird folgender Satz eingefügt: „§ 34 Absatz 3 Satz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ...
Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 1 StÄndG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34 , 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.664 Euro ... Er beträgt höchstens 100 vom Hundert. Einkünfte, die nach den §§ 34 , 34b ermäßigt besteuert werden, gelten nicht als Gewinneinkünfte im Sinne der ...
Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... für Einkünfte aus Kapitalvermögen". d) Nach der Angabe zu § 34 wird folgende Angabe eingefügt: § 34a Begünstigung der nicht ... 32a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 wird jeweils die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 34 , 34b und 34c" durch die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b ... 32b, 34, 34b und 34c" durch die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c" ersetzt. 22. Folgender § 32d wird eingefügt: ... die Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 ... 24. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34, 34a und 34b" ... den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b" ersetzt. 25. § 35 wird wie folgt geändert: a) ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 5 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 und § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 entsprechend anzuwenden" durch die Wörter ... anzuwenden" durch die Wörter „ist für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 entsprechend anzuwenden" ersetzt. 2. § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 wird ... 46 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 nach § 39b Absatz 3 Satz 9 oder" gestrichen. 5. § 50 Absatz 2 Satz 2 ... wird angefügt: „d) wenn außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 bezogen worden sind und in diesem Zusammenhang die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird ...
Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
G. v. 11.04.1967 BGBl. I S. 403; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 4 InvStG Ausländische Einkünfte (vom 27.07.2016) ... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...
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