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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 22 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)
G. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1336; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 9231-7 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.10.1969; FNA: 9231-7 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 22 Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 22 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Wer in einer Fahrlehrerausbildungsstätte Personen, die Fahrlehrer werden wollen (Fahrlehreranwärter), ausbildet oder ausbilden läßt, bedarf der amtlichen Anerkennung seines Betriebs durch die Erlaubnisbehörde.
(2) Die Anerkennung wird auf Antrag für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder sämtlicher Klassen erteilt.
Zitierungen von § 22 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... oder Anerkennungsurkunde nicht rechtzeitig zurückgibt, 12. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 einen Fahrlehreranwärter ausbildet oder ausbilden läßt, ohne im ...
§ 50 FahrlG Inkrafttreten
... der Anlage 2 (Prüfungsordnung für Fahrlehrer) außer Kraft. (2) § 22 Abs. 1 Satz 1 tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV
... aktiv und vollständig teilgenommen hat. Der Anpassungslehrgang wird von den nach § 22 des Fahrlehrergesetzes anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
§ 1 FahrlGDV Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung (vom 01.04.2012)
... und vollständig teilgenommen hat. Der Anpassungslehrgang wird von den nach § 22 des Fahrlehrergesetzes anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt. ...
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 1 FahrlGDV Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung (vom 01.05.2014)
... aktiv und vollständig teilgenommen hat. Der Anpassungslehrgang wird von den nach § 22 des Fahrlehrergesetzes anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt. Der Erfolg ...
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