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Zitierungen von § 12b FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12c FahrlG Meldepflicht der Inhaber einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung (vom 01.04.2008)
... Meldung muss abweichend von Satz 1 schriftlich erfolgen und ihr sind die Unterlagen nach § 12b Abs. 1 bis 4, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 5, beizufügen, soweit sich wesentliche ... erfolgen und ihr sind die Unterlagen nach § 12b Abs. 1 bis 4, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 5, beizufügen, soweit sich wesentliche Änderungen gegenüber der in den ...
§ 17 FahrlG Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs (vom 01.04.2008)
... § 12a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 4 Satz 2 sowie § 12b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 4 und 5 Satz 2 gelten entsprechend, 7. bei ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG
... Vereinsregister" gestrichen. 11. Nach § 12 werden folgende §§ 12a bis 12c eingefügt: „§ 12a Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, ... 4 an Ort und Stelle zu prüfen. § 33 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 12b Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen ... Meldung muss abweichend von Satz 1 schriftlich erfolgen und ihr sind die Unterlagen nach § 12b Abs. 1 bis 4, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 5, beizufügen, soweit sich wesentliche ... erfolgen und ihr sind die Unterlagen nach § 12b Abs. 1 bis 4, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 5, beizufügen, soweit sich wesentliche Änderungen gegenüber der in den ... 12a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 4 Satz 2 sowie § 12b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 4 und 5 Satz 2 gelten entsprechend" angefügt. ...