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Zitierungen von § 32 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 FahrlG Ausnahmen (vom 08.09.2015)
... Die nach § 32 zuständigen Behörden oder Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften des § ...
§ 37 FahrlG Registerführung und Registerbehörden (vom 01.05.2014)
... Die nach § 32 zuständigen Behörden oder Stellen dürfen Register (örtliches ...
§ 39 FahrlG Inhalt der Registrierung (vom 01.05.2014)
... Fahrlehrerregistern dürfen, soweit die örtliche Zuständigkeit nach § 32 gegeben ist, gespeichert werden: 1. Fahrlehrerlaubnisse, 2. ...
§ 40 FahrlG Übermittlung der Daten zur Registrierung (vom 07.12.2016)
... Die nach § 32 zuständigen Behörden oder Stellen teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich die ...
§ 45 FahrlG Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern (vom 01.05.2014)
... Die nach § 39 Abs. 3 gespeicherten Daten dürfen von der nach § 32 zuständigen Behörde oder Stelle an das Kraftfahrt-Bundesamt zum Fahreignungsregister und ... § 39 Abs. 1 und 2 gespeicherten Daten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die nach § 32 zuständigen Behörden oder Stellen zum örtlichen Fahrlehrerregister übermittelt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG
... diesem Gesetz oder den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen obliegen." 17. § 32 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
§ 14 FahrlGDV Dauer und Leitung der Lehrgänge
... Erwachsenenbildung verfügt und an jeweils viertägigen von der nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Fahrlehrergesetzes zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten ...
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 14 FahrlGDV Dauer und Leitung der Lehrgänge nach § 31 des Fahrlehrergesetzes (vom 01.05.2014)
... der Erwachsenenbildung verfügt und an jeweils viertägigen von der nach § 32 Absatz 1 Satz 1 des Fahrlehrergesetzes zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten ...
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO)
Artikel 2 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2321; aufgehoben durch § 4 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1307
§ 2 FahrlAusbO Fahrlehrerausbildungsstätte
... Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die ...
§ 3 FahrlAusbO Ausbildungsfahrschule
... Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan ...
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1307; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 2 FahrlAusbO Fahrlehrerausbildungsstätte
... Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die ...
§ 3 FahrlAusbO Ausbildungsfahrschule
... Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan ...
Prüfungsordnung für Fahrlehrer (FahrlPrüfO)
Artikel 3 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2331; aufgehoben durch § 28 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1302
§ 6 FahrlPrüfO Örtliche Zuständigkeit
... die Durchführung der Prüfungen und Lehrproben (§ 14) ist gemäß § 32 des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuß zuständig, in dessen Bezirk ...
Prüfungsordnung für Fahrlehrer
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1302; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 6 FahrlPrüfO Örtliche Zuständigkeit
... die Durchführung der Prüfungen und Lehrproben (§ 14) ist nach § 32 des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, in dessen Bezirk der ...
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