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§ 17a - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 17a Allgemeine Voraussetzungen
Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie
- 1.
- zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und
- 2.
- im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten V. v. 20. August 2013 BGBl. I S. 3286, 3741 m.W.v. 1. Oktober 2013
Frühere Fassungen von § 17a EZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2013 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten vom 20.08.2013 BGBl. I S. 3286 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17a EZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2a EZulV Teilzeitbeschäftigung (vom 01.10.2013)
... verringern sich die in § 3 Absatz 1 und 3 Satz 2 sowie die in § 17a Satz 1 Nummer 2 genannten Mindeststundenzahlen entsprechend dem Verhältnis zwischen der ...
§ 17b EZulV Höhe der Zulage (vom 01.10.2013)
... 1 auch dann vergütet, wenn in dem entsprechenden Kalendermonat die Voraussetzungen des § 17a nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitszeitverordnung (AZV)
Artikel 1 V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
§ 5 AZV Ruhepausen und Ruhezeit (vom 19.12.2014)
... auf die Arbeitszeit angerechnet, es sei denn, dass 1. die Voraussetzungen des § 17a der Erschwerniszulagenverordnung mit der Maßgabe erfüllt sind, dass im Kalendermonat ...
Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)
V. v. 16.11.2015 BGBl. I S. 1995; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 223
§ 7 SAZV Ruhepausen und Ruhezeiten 1)
... werden nur auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn die Voraussetzungen des § 17a der Erschwerniszulagenverordnung mit der Maßgabe erfüllt sind, dass im Kalendermonat ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2191
Artikel 1 2. AZVÄndV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... auf die Arbeitszeit angerechnet, es sei denn, dass 1. die Voraussetzungen des § 17a der Erschwerniszulagenverordnung mit der Maßgabe erfüllt sind, dass im Kalendermonat ...
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