interne Verweise§ 17c EZulV Ausschluss der Zulage (vom 01.01.2020) ... Beamten und Soldaten, die aa) Zulagen nach § 22, §§ 23m, 23o oder § 23p erhalten oder bb) Auslandsdienstbezüge oder einen Auslandsverwendungszuschlag ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... Nach der Angabe zu § 23o werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der ... wird die Angabe „oder § 23m" durch die Angabe „, §§ 23m, 23o oder § 23p " ersetzt. 7. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... Absatz 2 Nummer 1 nicht übersteigt." 15. Nach § 23o werden die folgenden §§ 23p bis 23r eingefügt: „§ 23p Zulage für besonders befähigte ... Nach § 23o werden die folgenden §§ 23p bis 23r eingefügt: „ § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der ...
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