Zitierungen von § 23d EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23d EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... „0,38 Euro" durch die Angabe „0,53 Euro" ersetzt. 14. § 23d Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... durch die Wörter „Angehörige der Besatzung" ersetzt. 15. § 23d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... gewährt." 9. Die §§ 23b und 23c werden aufgehoben. 10. § 23d wird wie folgt gefasst: „§ 23d Zulage für Tätigkeiten im ... und 23c werden aufgehoben. 10. § 23d wird wie folgt gefasst: „ § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe (1) Beamte und ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe § 23e ... 1 bis 4, § 13 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2, § 23b Absatz 4 Satz 1 sowie § 23d Absatz 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „vom Hundert" durch das Wort ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... werden, erhalten die Zulage ab dem Beginn der Werfterprobung auf See." 16. § 23d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz ...


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