Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV ... die Wörter „Spezialkräfte der Bundeswehr" ersetzt. 7. In § 23j Abs. 3 wird die Angabe „und § 23i" durch die Angabe „, 23i und 23m" ...
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... die Wörter „Kampfschwimmer und" gestrichen. b) Die Angabe zu § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in ... b) Die Angabe zu § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des ... durch die Angabe „85,90 Euro" ersetzt. 20. § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten ... 20. § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „, einer Zulage nach § 23j " gestrichen und wird die Angabe „34,51 Euro" durch die Angabe „48,31 ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV ... nach § 23h nur gewährt, soweit sie diese übersteigt." 21. § 23j wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
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