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Zitierungen von § 24 GrStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GrStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 GrStG Zerlegung des Steuermessbetrags (vom 03.12.2019)
... der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag vorbehaltlich des § 24 anteilig in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes
... § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags § 23 Zerlegungsstichtag § 24 Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung ... zuständig ist." 11. In § 20 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 24 Abs. 2" durch die Angabe „§ 224 Absatz 2" ersetzt. 12. § 22 ... der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag vorbehaltlich des § 24 anteilig in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen ...
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