Tools:
Update via:
§ 5 - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 2129-8-9 Umweltschutz
|
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 2129-8-9 Umweltschutz
|
§ 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate
1Die Genehmigungsbehörde kann die Verwendung von Vordrucken für den Antrag und die Unterlagen verlangen. 2Bei elektronischer Antragstellung kann die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zu bestimmende Behörde das Datenformat festlegen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht G. v. 3. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340 m.W.v. 9. Juli 2024
Anzeige
Frühere Fassungen von § 5 9. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 09.07.2024 | Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 9. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 9. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Artikel 4 KlImSchVG Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
... eingefügt: „§ 2b Projektmanager". c) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vordrucke und elektronische ... c) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate". 2. Die Überschrift des Ersten ... Vorhabenträger das Ergebnis dieser Prüfung unverzüglich mit." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate ... unverzüglich mit." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate Die Genehmigungsbehörde kann die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4529/a62771.htm