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§ 14 - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 2129-8-9 Umweltschutz
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§ 14 Zweck



(1) 1Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. 2Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

(2) Rechtzeitig erhoben sind Einwendungen, die innerhalb der Einwendungsfrist bei den in § 12 Absatz 1 genannten Behörden eingegangen sind.



 
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Frühere Fassungen von § 14 9. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
vom 08.12.2017 BGBl. I S. 3882

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 9. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 9. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 9. BImSchV Einwendungen (vom 09.07.2024)
... der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14 , ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Absatz 6 des ...
§ 24 9. BImSchV Vereinfachtes Verfahren (vom 14.12.2017)
... dem vereinfachten Verfahren sind § 4 Abs. 3, die §§ 8 bis 10a, 12, 14 bis 19 und die Vorschriften, die die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Artikel 5 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1011, 3756; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen (vom 28.01.2018)
... § 10 Absatz 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Die ...

Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
V. v. 15.10.2019 BGBl. I S. 1467
§ 7 GeoEngBV Einwendungen, Erörterungstermin
... erhoben haben, erörtern. Für den Erörterungstermin gelten die §§ 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV
... „nach Absatz 1" die Angabe „bis 3" eingefügt und die Wörter „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt.  ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 7" ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt.  ... und Einwendungen Dritter." cc) Im neuen Satz 4 wird die Angabe „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Angabe „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt und das Wort ... 1, § 10a Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 13 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 2 , § 17 Absatz 2 Satz 2, § 19 Absatz 1 Satz 6, § 20 Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a Satz ...

Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
G. v. 23.10.2007 BGBl. I S. 2470
Artikel 4 ImSchRBeschG Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
... Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14 , ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 des ...

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 3 ÖffBetG Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
... des Bundes-Immissionsschutzgesetzes". b) Die Angabe „in den §§ 8 bis 16 und 19" wird durch die Angabe „in den §§ 8 bis 17 und 19" ... „in den §§ 8 bis 16 und 19" wird durch die Angabe „in den §§ 8 bis 17 und 19" ersetzt. 2. In § 1a werden die Wörter „Menschen, ...