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Zitierungen von § 4 HeizölLBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HeizölLBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HeizölLBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HeizölLBV Umfang der Lieferung und des Bezugs
... und bezogen werden darf, in einem Vomhundertsatz einer Referenzmenge, die nach den §§ 4 bis 7 zu ermitteln ist, 2. die Verwendungszwecke und Zeiträume, ...
§ 5 HeizölLBV Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
... der zur Beheizung eingerichteten Räume ermittelte Menge größer als die nach § 4 ermittelte Menge, so kann diese um die Unterschiedsmenge erhöht werden. (5) ...
§ 6 HeizölLBV Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
... aufgetreten und ist die nach Absatz 1 ermittelte Menge größer als die nach § 4 ermittelte Menge, so kann diese um die Unterschiedsmenge erhöht werden. (3) ...
§ 7 HeizölLBV Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
... oder nach Beendigung der Referenzzeit gewechselt, so kann der neue Abnehmer die nach § 4 ermittelte Referenzmenge des bisherigen Abnehmers übernehmen. Die zuständigen Stellen ...
§ 10 HeizölLBV Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
... Abnehmers fest. a) Für die Feststellung der Referenzmenge nach § 4 Abs. 1 ziehen sie ihre Lieferaufzeichnungen über die Belieferung des Abnehmers während ...
§ 20 HeizölLBV Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
... (3) Beginnt die Referenzzeit vor dem 1. Mai 1983, so beträgt sie abweichend von § 4 Abs. 2 24 Monate. Die Referenzmenge beträgt in diesem Fall abweichend von § 4 Abs. 1 ... von § 4 Abs. 2 24 Monate. Die Referenzmenge beträgt in diesem Fall abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 2 die Hälfte der Menge, die in der Referenzzeit für die ... des Abnehmers bezogen worden ist. Soweit in anderen Vorschriften auf § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 verwiesen wird, treten an die Stelle dieser Vorschriften bis zum 1. Mai ...
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