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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2023 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV k.a.Abk.)
V. v. 09.05.1996 BGBl. I S. 672; aufgehoben durch § 20 V. v. 03.08.2022 BGBl. I S. 1390
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-204 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-204 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Ausbildungspraxis:
- 1.1
- Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
- 1.2
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.3
- Berufsbildung,
- 1.4
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
- 2.
- Praxis- und Arbeitsorganisation:
- 2.1
- Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,
- 2.2
- Kooperation und Kommunikation;
- 3.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;
- 4.
- Rechnungswesen:
- 4.1
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,
- 4.2
- Buchführungs- und Abschlußtechnik,
- 4.3
- Lohn- und Gehaltsabrechnung,
- 4.4
- Erstellen von Abschlüssen;
- 5.
- betriebswirtschaftliche Facharbeit:
- 5.1
- Auswerten der Rechnungslegung,
- 5.2
- Finanzierung;
- 6.
- steuerliche Facharbeit:
- 6.1
- Abgabenordnung,
- 6.2
- Umsatzsteuer,
- 6.3
- Einkommensteuer,
- 6.4
- Körperschaftsteuer,
- 6.5
- Gewerbesteuer,
- 6.6
- Bewertungsgesetz,
- 6.7
- Vermögensteuer.
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 StFachAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StFachAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 StFachAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/456/a5381.htm