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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2023 aufgehoben
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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV k.a.Abk.)
V. v. 09.05.1996 BGBl. I S. 672; aufgehoben durch § 20 V. v. 03.08.2022 BGBl. I S. 1390
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-204 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-204 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten - Sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 2 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 1996 S. 672ff)
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I StFachAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StFachAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 StFachAngAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr und die für das zweite Ausbildungsjahr unter ...
§ 8 StFachAngAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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