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Änderung § 41 StAG vom 28.08.2007

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 41 StAG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.08.2007 geltenden Fassung
§ 41 StAG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 41


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Von den in diesem Gesetz in den §§ 30 bis 34 und § 37 Abs. 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

 
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