interne Verweise§ 36 ÄApprO Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2023) ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ...
§ 37 ÄApprO Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2021) ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...
Zitat in folgenden NormenBundesärzteordnung
neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1218; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 99
§ 14 BÄO (vom 01.04.2012) ... dem 1. Juli 1988 erteilt und nicht durch eine zu diesem Zeitpunkt geltende Anordnung nach § 15 der Approbationsordnung für Ärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I Nr. 5 S. 30) in der ... Berufs berechtigende, jedoch durch eine zu diesem Zeitpunkt geltende Anordnung nach § 15 der Approbationsordnung für Ärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I Nr. 5 S. 30) in der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 2 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ... (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 1 Satz 6 wird das Wort „daneben" durch das Wort „stattdessen" ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
V. v. 30.03.2020 BAnz AT 31.03.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVÄApprO2002AbwV)
Artikel 1 V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V3
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