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Zitierungen von § 16 Approbationsordnung für Ärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ÄApprO Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung (vom 01.10.2021)
... der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate. (3) Die Ärztliche Prüfung nach Absatz ...
§ 36 ÄApprO Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2023)
... der Prüfungen die regulären Prüfungstermine der staatlichen Prüfung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 nutzen; sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von ...
§ 37 ÄApprO Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2021)
... der Prüfungen die regulären Prüfungstermine der staatlichen Prüfung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 nutzen; sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... das Wort „Zweiten" durch das Wort „Dritten" ersetzt. 10. § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der schriftliche Teil des Ersten ...
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