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Zitierungen von § 41 Approbationsordnung für Ärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 ÄApprO Meldung und Zulassung zur Prüfung (vom 01.10.2021)
... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind, müssen vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ... Prüfung erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ...
§ 43 ÄApprO Abweichende Regelungen für die Prüfungen (vom 01.01.2014)
... Satz 2 gilt entsprechend für Studierende in einem Modellstudiengang nach § 41 , in dem der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem ...
Anlage 12 ÄApprO (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (vom 01.01.2014)
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Anhang 1. ÄApprOÄndV zu Artikel 4 Nummer 29
... 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) Zeugnis über die Ärztliche Prüfung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... in der ärztlichen Gesprächsführung" eingefügt. 9. Nach § 41 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die nach Landesrecht ...
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind, müssen vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. Die ... erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ... das Wort „Zweiten" durch das Wort „Dritten" ersetzt. 24. § 41 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... haben. Satz 2 gilt entsprechend für Studierende in einem Modellstudiengang nach § 41 , in dem der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem ...
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