§ 16 WPapBerSchlG ... (2) Hält der Präsident des Bundesausgleichsamts die Voraussetzungen des § 15 für gegeben, so erkennt er den Anspruch dem Grunde nach unverzüglich an und ... (3) Hält der Präsident des Bundesausgleichsamts die Voraussetzungen des § 15 nicht für gegeben, so teilt er dem Antragsteller die Gründe mit, die der Anerkennung des ...