- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Aufgaben, Struktur und Rechtsform,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.1
- Vertrieb und Verkauf
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a, c, e und f,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziele a und c,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 4.1
- Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.2
- Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,
- 5.3
- Passagierservice, Lernziel a,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 4.3
- Selbststeuerung, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel a,
fortzuführen.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.5
- Flugzeugabfertigung
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 4.3
- Selbststeuerung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
- 4.3
- Selbststeuerung, Lernziele a und b,
- 5.2
- Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,
- 5.3
- Passagierservice, Lernziel a,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
- Passagierservice, Lernziele b bis f,
- 5.4
- Gepäckservice
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel b,
- 4.1
- Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 4.4
- Teamarbeit
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 4.1
- Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a bic c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.3
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a und b,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel c,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
- 5.1
- Vertrieb und Verkauf, Lernziel b,
fortzuführen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.1
- Planen und Steuern des Mitteleinsatzes
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel d,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,
- 1.3
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.2
- Controlling im Servicebereich,
- 6.3
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
- Marketing und Qualitätsmanagement,
- 4.1
- Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele d bis f und h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 4.3
- Selbststeuerung,
- 4.4
- Teamarbeit,
- 5.2
- Sicherheitseinrichtungen und -verfahren
fortzuführen sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.3
- Passagierservice
zu vertiefen.