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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin (BrennAusbV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.1981 BGBl. I S. 146
Geltung ab 01.08.1982; FNA: 806-21-1-86 Berufliche Bildung

§ 3 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung,

2.
Umweltschutz,

3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen,

4.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,

5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,

6.
Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,

7.
Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe,

8.
Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe,

9. Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren,

10.
Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen,

11.
Vergären der Maischen,

12.
Destillieren des Roh- und Feinbrandes,

13.
Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrandes,

14.
Verwerten der Schlempe.

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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BrennAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrennAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BrennAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage BrennAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
...  1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen ... Ausbildungszeit zu vermitteln 2 Umweltschutz (§ 3 Nr. 2) a) Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und ... 3 Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3) a) Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen b) Konzentration der ... 4 Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4) a) Begriffbestimmung für Spirituosen wiederge- ben b) ... 5 Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 5) a) Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des ... Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6) a) mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen umgehen ... Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe (§ 3 Nr. 7) a) Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststel- len  ... Aufbereiten und Auf- schließen der Rohstoffe (§ 3 Nr. 8) a) stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen und Fremdstoffe ... Maischen und Hefefüh- ren nach verschiedenen Verfahren (§ 3 Nr. 9) a) bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstempe- ratur sowie ... Herstellen und Verarbei- ten von Verzuckerungs- stoffen (§ 3 Nr. 10) a) Herstellung verschiedener Malzarten beschrei- ben  ... 11 Vergären der Maischen (§ 3 Nr. 11) a) Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen  ... 12 Destlllleren des Roh-und Feinbrandes (§ 3 Nr. 12) a) vergorene Maische aufrühren und in den Destil- lierapparat ... Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrandes (§ 3 Nr. 13) a) Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten X  ... 14 Verwerten der Schlempe (§ 3 Nr. 14) a) wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe be- schreiben  ...