Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin (BrennAusbV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.1981 BGBl. I S. 146
Geltung ab 01.08.1982; FNA: 806-21-1-86 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin




Lfd.
Nr.

Teil des
Ausbildungsberufsbildes

zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

zu vermitteln im
Ausbildungshalbjahr
123456
1234
1Arbeitsschutz
und Unfallverhütung
(§ 3 Nr. 1)
a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus
Gesetzen und Verordnungen nennen
b) berufsbezogene Vorschriften der Träger der ge-
setzlichen Unfallversicherung, insbesondere
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
Merkblätter, nennen
c) Vorschriften über den Umgang mit Destillierge-
räten erläutern
d) Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen be-
schreiben
e) Ursachen für Alkoholexplosionen nennen
t) Maßnahmen zur Verhinderung von Alkoholex-
plosionen erläutern
g) Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtun-
gen, insbesondere in explosionsgefährdeten
und feuchten Räumen, erläutern
h) Schutzvorrichtungen technischer Einrichtun-
gen verwenden
i) unfallverursachendes menschliches Fehlver-
halten sowie betriebstypische Unfallquellen und
-situationen beschreiben
k) Brandschutzeinrichtungen bedienen
l) Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
m) Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern
n) Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses
beschreiben

während der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2Umweltschutz
(§ 3 Nr. 2)
a) Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm,
Hitze, Staub, Gase und Dämpfe beschreiben
und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen
b) Abwässer und Abfälle unter Beachtung der ge-
setzlichen Bestimmungen beseitigen
3Ausführen von
Hygienemaßnahmen
(§ 3 Nr. 3)
a) Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen
b) Konzentration der Reinigungs- und Desinfek-
tionsmittel nach Vorgabe einstellen
c) technische Anlagen und Maschinen pflegen
d) Produktionsgefäße und -geräte sowie Lagerein-
richtungen reinigen und desinfizieren
e) Sterilisationsverfahren anwenden
f) Arbeitsplatz sauberhalten
4Kenntnisse der
produktbezogenen
Rechtsvorschriften (§ 3
Nr. 4)
a) Begriffbestimmung für Spirituosen wiederge-
ben
b) wesentliche Vorschriften des Branntweinmono-
polgesetzes einschließlich der Ausführungsbe-
stimmungen erläutern
c) Brennereien nach ihrer Betriebsweise, der Ver-
arbeitung der Rohstoffe und Erfassung des
Branntweins definieren
d) wesentliche Zoll- und Verbrauchsteuervor-
schriften nennen
e) Bedeutung der Eichpflicht erklären
f) produktbezogene Vorschriften in der Fertigpak-
kungs-Verordnung erläutern
g) produktbezogene Vorschriften des Gesetzes
über den Verkehr mit Lebensmitteln und Be-
darfsgegenständen nennen
h) produktbezogene Vorschriften des Weingeset-
zes sowie der Farbstoff- und Essenzen-Verord-
nung nennen


5

Kenntnisse des
Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Nr. 5)
a) Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und
Aufgaben des Ausbildungsbetriebes beschrei-
ben
X     
b) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Be-
hörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufs-
verbände nennen
 X    
c) Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zu-
sammenhänge erläutern
    X 
d) betriebliche Energie- und Wasserversorgung
beschreiben und die Notwendigkeit von Ener-
giesparmaßnahmen begründen
   X  
e) Durchführung einer Inventur beschreiben      X
f) gebräuchliche Formen der Datensammlung und
übliche Wege der Materialbeschaffung nennen
    X 
g) Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb herge-
stellten Erzeugnisse beschreiben
     X
h) betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere ge-
setzliche Bestimmungen über die Berufsausbil-
dung und den Tarifvertrag, erläutern
X     
i) Sozialversicherungsträger nennen  X    
k) Bedeutung der Kranken-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer
erläutern
 X    

6

Bedienen und Warten
der technischen
Einrichtungen
(§ 3 Nr. 6)
a) mit Geräten für das Wiegen und Messen von
Rohstoffen umgehen
X     
b) technische Einrichtungen für die Förderung,
Reinigung und Zerkleinerung von Rohstoffen
bedienen
X     
c) Wasseraufbereitungsanlage überwachen   X   
d) Dampfkessel in Betrieb setzen   X   


e) Dämpfapparat vorbereiten und füllen   X   
f) Maisch- und Gärbottiche vorbereiten  X    
g) Pumpen und Mischgefäße bedienen  X    
h) Apparate für das Destillieren und Rektifizieren
vorbereiten
   X  
i) mit einfachen Werkzeugen umgehen X     
k) technische Einrichtungen und Werkzeuge war-
ten
    X 

7

Annehmen, Kontrollieren
und Lagern der
Rohstoffe
(§ 3 Nr. 7)
a) Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststel-
len
 X    
b) Rohstoffe wiegen, messen und Ergebnisse bu-
chen
X     
c) Zucker- und Stärkegehalt, Hektolitergewicht so-
wie Keimfähigkeit und -energie von Rohstoffen
bestimmen
   X  
d) Lagerraumbedarf berechnen  X    
e) Rohstoffe ein- und auslagern X     
f) Temperatur, Feuchtigkeit und Belüftung im La-
ger kontrollieren
  X   
g) vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung
von Schädlingsbefall einleiten
  X   
h) Lagergut auf Schädlingsbefall überprüfen   X   
i) Lagerverluste feststellen  X    

8

Aufbereiten und Auf-
schließen der Rohstoffe
(§ 3 Nr. 8)
a) stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen
und Fremdstoffe abscheiden
X     
b) Wasser aufbereiten   X   
c) Dämpfgut nach dem Hochdruckdämpfverfah-
ren aufschließen
  X   
d) Dämpfdruck und Dämpfdauer nach dem Dämpf-
schema überwachen
   X  
e) Aufschluß des Dämpfgutes durch Probeentnah-
me überprüfen
   X  
f) Dämpfgut in den Maischbottich ausblasen    X  
g) zuckerhaltige Rohstoffe aufbereiten und für die
Vergärung vorbereiten
   X  

9

Maischen und Hefefüh-
ren nach verschiedenen
Verfahren
(§ 3 Nr. 9)
a) bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstempe-
ratur sowie temperaturunabhängig ausmai-
schen
 X    
b) nach dem Kochverfahren maischen       
c) nach dem Kaltmaischverfahren maischen    X  
d) Beschaffenheit, Verzuckerung, Extraktgehalt
und pH-Wert der Maischen prüfen
   X  
e) Hefe unter Beachtung der Anstellmenge und
Gärtemperatur zur Maische geben
   X  

f) unterschiedliche Hefen unter Berücksichtigung
ihrer Lebensbedingungen ansäuern und anstel-
len
   X  
g) Hefe beurteilen    X  

10

Herstellen und Verarbei-
ten von Verzuckerungs-
stoffen
(§ 3 Nr. 10)
a) Herstellung verschiedener Malzarten beschrei-
ben
  X   
b) Malz zerkleinern  X    
c) Enzympräparate nach Vorschrift abmessen   X   
d) Verzuckerungsstoffe nach Vorschrift dem
Maischgut zusetzen
  X   

11

Vergären der Maischen
(§ 3 Nr. 11)
a) Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen   X   
b) Angärung, Haupt- und Nachgärung überwa-
chen
   X  
c) vergorene Maische auf Vergärungsgrad, Alko-
holgehalt, pH-Wert und schädliche Mikroorga-
nismen prüfen
   X  

12

Destlllleren des Roh-und
Feinbrandes
(§ 3 Nr. 12)
a) vergorene Maische aufrühren und in den Destil-
lierapparat überleiten
X     
b) vergorene Maische destillieren    X  
c) Meßuhren, Sammelgefäße und Probehähne
überwachen
   X  
d) Rohbrand in den Rektifizierapparat pumpen     X 
e) Alkoholgehalt auf gewünschte Stärke einstellen     X 
f) Rohbrand zu Feinbrand rektifizieren     X 
g) Destillatin Vorlauf, Sekunda, Mittellauf, Sekunda
und Nachlauf trennen
    X 
h) Fuselöl abziehen     X 
i) Alkoholausbeute berechnen     X 

13

Verschneiden, Lagern
und Vermarkten des
Feinbrandes
(§ 3 Nr. 13)
a) Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten  X    
b) Kontraktion in extraktfreien Spirituosen berech-
nen
     X
c) extraktfreie Trinkbranntweine nach Anweisung
herstellen
     X
d) Alkoholgehalt bestimmen      X
e) Alkoholgehalt aufstärken und herabsetzen      X
f) Lagergefäße berechnen     X 
g) Lagergefäße vorbereiten und füllen     X 
h) Lagergefäße und Füllgut beobachten     X 
i) Lagerbestände erfassen und Lagerschwund
feststellen
    X 
k) Erzeugnisse zum Verkauf bereitstellen      X

14

Verwerten der Schlempe
(§ 3 Nr. 14)
a) wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe be-
schreiben
  X   
b) Schlempe auf Alkoholgehalt und pH-Wert unter-
suchen
     x
c) Schlempe zur Schlempereserve befördern X     
d) Schlempe nach Monopolvorschrift zur Verfütte-
rung abgeben
 X    




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