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Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin (BrennAusbV k.a.Abk.)
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | |||||
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1 | Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) | a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennen b) berufsbezogene Vorschriften der Träger der ge- setzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen c) Vorschriften über den Umgang mit Destillierge- räten erläutern d) Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen be- schreiben e) Ursachen für Alkoholexplosionen nennen t) Maßnahmen zur Verhinderung von Alkoholex- plosionen erläutern g) Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtun- gen, insbesondere in explosionsgefährdeten und feuchten Räumen, erläutern h) Schutzvorrichtungen technischer Einrichtun- gen verwenden i) unfallverursachendes menschliches Fehlver- halten sowie betriebstypische Unfallquellen und -situationen beschreiben k) Brandschutzeinrichtungen bedienen l) Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten m) Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern n) Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | |||||
2 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 2) | a) Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und Dämpfe beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen b) Abwässer und Abfälle unter Beachtung der ge- setzlichen Bestimmungen beseitigen | ||||||
3 | Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3) | a) Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen b) Konzentration der Reinigungs- und Desinfek- tionsmittel nach Vorgabe einstellen c) technische Anlagen und Maschinen pflegen d) Produktionsgefäße und -geräte sowie Lagerein- richtungen reinigen und desinfizieren e) Sterilisationsverfahren anwenden f) Arbeitsplatz sauberhalten | ||||||
4 | Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4) | a) Begriffbestimmung für Spirituosen wiederge- ben b) wesentliche Vorschriften des Branntweinmono- polgesetzes einschließlich der Ausführungsbe- stimmungen erläutern c) Brennereien nach ihrer Betriebsweise, der Ver- arbeitung der Rohstoffe und Erfassung des Branntweins definieren d) wesentliche Zoll- und Verbrauchsteuervor- schriften nennen e) Bedeutung der Eichpflicht erklären f) produktbezogene Vorschriften in der Fertigpak- kungs-Verordnung erläutern g) produktbezogene Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Be- darfsgegenständen nennen h) produktbezogene Vorschriften des Weingeset- zes sowie der Farbstoff- und Essenzen-Verord- nung nennen | ||||||
5 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 5) | a) Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes beschrei- ben | X | |||||
b) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Be- hörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufs- verbände nennen | X | |||||||
c) Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zu- sammenhänge erläutern | X | |||||||
d) betriebliche Energie- und Wasserversorgung beschreiben und die Notwendigkeit von Ener- giesparmaßnahmen begründen | X | |||||||
e) Durchführung einer Inventur beschreiben | X | |||||||
f) gebräuchliche Formen der Datensammlung und übliche Wege der Materialbeschaffung nennen | X | |||||||
g) Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb herge- stellten Erzeugnisse beschreiben | X | |||||||
h) betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere ge- setzliche Bestimmungen über die Berufsausbil- dung und den Tarifvertrag, erläutern | X | |||||||
i) Sozialversicherungsträger nennen | X | |||||||
k) Bedeutung der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern | X | |||||||
6 | Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6) | a) mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen umgehen | X | |||||
b) technische Einrichtungen für die Förderung, Reinigung und Zerkleinerung von Rohstoffen bedienen | X | |||||||
c) Wasseraufbereitungsanlage überwachen | X | |||||||
d) Dampfkessel in Betrieb setzen | X | |||||||
e) Dämpfapparat vorbereiten und füllen | X | |||||||
f) Maisch- und Gärbottiche vorbereiten | X | |||||||
g) Pumpen und Mischgefäße bedienen | X | |||||||
h) Apparate für das Destillieren und Rektifizieren vorbereiten | X | |||||||
i) mit einfachen Werkzeugen umgehen | X | |||||||
k) technische Einrichtungen und Werkzeuge war- ten | X | |||||||
7 | Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe (§ 3 Nr. 7) | a) Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststel- len | X | |||||
b) Rohstoffe wiegen, messen und Ergebnisse bu- chen | X | |||||||
c) Zucker- und Stärkegehalt, Hektolitergewicht so- wie Keimfähigkeit und -energie von Rohstoffen bestimmen | X | |||||||
d) Lagerraumbedarf berechnen | X | |||||||
e) Rohstoffe ein- und auslagern | X | |||||||
f) Temperatur, Feuchtigkeit und Belüftung im La- ger kontrollieren | X | |||||||
g) vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Schädlingsbefall einleiten | X | |||||||
h) Lagergut auf Schädlingsbefall überprüfen | X | |||||||
i) Lagerverluste feststellen | X | |||||||
8 | Aufbereiten und Auf- schließen der Rohstoffe (§ 3 Nr. 8) | a) stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen und Fremdstoffe abscheiden | X | |||||
b) Wasser aufbereiten | X | |||||||
c) Dämpfgut nach dem Hochdruckdämpfverfah- ren aufschließen | X | |||||||
d) Dämpfdruck und Dämpfdauer nach dem Dämpf- schema überwachen | X | |||||||
e) Aufschluß des Dämpfgutes durch Probeentnah- me überprüfen | X | |||||||
f) Dämpfgut in den Maischbottich ausblasen | X | |||||||
g) zuckerhaltige Rohstoffe aufbereiten und für die Vergärung vorbereiten | X | |||||||
9 | Maischen und Hefefüh- ren nach verschiedenen Verfahren (§ 3 Nr. 9) | a) bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstempe- ratur sowie temperaturunabhängig ausmai- schen | X | |||||
b) nach dem Kochverfahren maischen | ||||||||
c) nach dem Kaltmaischverfahren maischen | X | |||||||
d) Beschaffenheit, Verzuckerung, Extraktgehalt und pH-Wert der Maischen prüfen | X | |||||||
e) Hefe unter Beachtung der Anstellmenge und Gärtemperatur zur Maische geben | X | |||||||
f) unterschiedliche Hefen unter Berücksichtigung ihrer Lebensbedingungen ansäuern und anstel- len | X | |||||||
g) Hefe beurteilen | X | |||||||
10 | Herstellen und Verarbei- ten von Verzuckerungs- stoffen (§ 3 Nr. 10) | a) Herstellung verschiedener Malzarten beschrei- ben | X | |||||
b) Malz zerkleinern | X | |||||||
c) Enzympräparate nach Vorschrift abmessen | X | |||||||
d) Verzuckerungsstoffe nach Vorschrift dem Maischgut zusetzen | X | |||||||
11 | Vergären der Maischen (§ 3 Nr. 11) | a) Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen | X | |||||
b) Angärung, Haupt- und Nachgärung überwa- chen | X | |||||||
c) vergorene Maische auf Vergärungsgrad, Alko- holgehalt, pH-Wert und schädliche Mikroorga- nismen prüfen | X | |||||||
12 | Destlllleren des Roh-und Feinbrandes (§ 3 Nr. 12) | a) vergorene Maische aufrühren und in den Destil- lierapparat überleiten | X | |||||
b) vergorene Maische destillieren | X | |||||||
c) Meßuhren, Sammelgefäße und Probehähne überwachen | X | |||||||
d) Rohbrand in den Rektifizierapparat pumpen | X | |||||||
e) Alkoholgehalt auf gewünschte Stärke einstellen | X | |||||||
f) Rohbrand zu Feinbrand rektifizieren | X | |||||||
g) Destillatin Vorlauf, Sekunda, Mittellauf, Sekunda und Nachlauf trennen | X | |||||||
h) Fuselöl abziehen | X | |||||||
i) Alkoholausbeute berechnen | X | |||||||
13 | Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrandes (§ 3 Nr. 13) | a) Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten | X | |||||
b) Kontraktion in extraktfreien Spirituosen berech- nen | X | |||||||
c) extraktfreie Trinkbranntweine nach Anweisung herstellen | X | |||||||
d) Alkoholgehalt bestimmen | X | |||||||
e) Alkoholgehalt aufstärken und herabsetzen | X | |||||||
f) Lagergefäße berechnen | X | |||||||
g) Lagergefäße vorbereiten und füllen | X | |||||||
h) Lagergefäße und Füllgut beobachten | X | |||||||
i) Lagerbestände erfassen und Lagerschwund feststellen | X | |||||||
k) Erzeugnisse zum Verkauf bereitstellen | X | |||||||
14 | Verwerten der Schlempe (§ 3 Nr. 14) | a) wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe be- schreiben | X | |||||
b) Schlempe auf Alkoholgehalt und pH-Wert unter- suchen | x | |||||||
c) Schlempe zur Schlempereserve befördern | X | |||||||
d) Schlempe nach Monopolvorschrift zur Verfütte- rung abgeben | X |
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