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Frühere Fassungen von § 112 ArbGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2024Artikel 22 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
vom 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
aktuell vorher 19.10.2017Artikel 5 Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
vom 08.10.2017 BGBl. I S. 3546
aktuell vorher 16.08.2014Artikel 2 Tarifautonomiestärkungsgesetz
vom 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
aktuellvor 16.08.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.