Zitierungen von § 50a ArbGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50a ArbGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11a ArbGG Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe (vom 19.07.2024)
... gilt für den Erörterungstermin nach § 118 Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung § 50a dieses Gesetzes entsprechend. (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
§ 13a ArbGG Internationale Verfahren (vom 19.07.2024)
... mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle von § 128a Absatz 6 der Zivilprozessordnung § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist. § 1101 Absatz 2 findet mit der Maßgabe ... 6 und § 284 Absatz 3 der Zivilprozessordnung § 58 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ...
§ 46 ArbGG Grundsatz (vom 19.07.2024)
... Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen und Sachverständigen sowie im Fall der §§ 50a und 58 Absatz 4 die Angabe, wer an der Verhandlung oder der Beweisaufnahme per Bild- und ...
§ 51 ArbGG Persönliches Erscheinen der Parteien (vom 19.07.2024)
... Lage des Rechtsstreits anordnen. Als persönliches Erscheinen gilt auch die nach § 50a Absatz 2 Satz 1 gestattete Teilnahme per Bild- und Tonübertragung. Im übrigen finden die ...
§ 54 ArbGG Güteverfahren (vom 19.07.2024)
... der Parteien in einem weiteren Termin, der alsbald stattzufinden hat, fortsetzen. § 50a ist anzuwenden. (2) Die Klage kann bis zum Stellen der Anträge ohne ...
§ 58 ArbGG Beweisaufnahme (vom 19.07.2024)
... Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 50a Absatz 1, 3 und 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für den Beweis durch Urkunden. (5) ... das Erscheinen des Sachverständigen auch als Teilnahme per Bild- und Tonübertragung nach § 50a gestattet werden kann. § 492 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ist mit der ... Zivilprozessordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für den Erörterungstermin § 50a entsprechend ...
§ 64 ArbGG Grundsatz (vom 19.07.2024)
...  (7) Die Vorschriften der §§ 46c bis 46g, 49 Abs. 1 und 3, der §§ 50 bis 51 Absatz 1, der §§ 52, 53, § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9, Abs. 2 und 4, des § ...
§ 72 ArbGG Grundsatz (vom 31.10.2024)
...  (6) Die Vorschriften der §§ 46c bis 46g, 49 Abs. 1, der §§ 50, 50a , 52 und 53, des § 57 Abs. 2, des § 61 Abs. 2 und des § 63 dieses Gesetzes über ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 9 ViKoAnwFG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... gilt für den Erörterungstermin nach § 118 Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung § 50a dieses Gesetzes entsprechend." 3. Dem § 13a werden die folgenden Sätze ... mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle von § 128a Absatz 6 der Zivilprozessordnung § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist. § 1101 Absatz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ... 6 und § 284 Absatz 3 der Zivilprozessordnung § 58 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist." 4. § 46 Absatz 2 wird wie folgt ... Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen und Sachverständigen sowie im Fall der §§ 50a und 58 Absatz 4 die Angabe, wer an der Verhandlung oder der Beweisaufnahme per Bild- und ... per Bild- und Tonübertragung teilnimmt." 5. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Videoverhandlung (1) Die mündliche ... 5. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „ § 50a Videoverhandlung (1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und ... Satz eingefügt: „Als persönliches Erscheinen gilt auch die nach § 50a Absatz 2 Satz 1 gestattete Teilnahme per Bild- und Tonübertragung." 7. Dem § 54 Absatz 1 ... 7. Dem § 54 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 50a ist anzuwenden." 8. Dem § 58 werden die folgenden Absätze 4 und 5 ... gestatten. Das Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 50a Absatz 1, 3 und 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für den Beweis durch Urkunden. (5) § ... Zivilprozessordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für den Erörterungstermin § 50a entsprechend gilt." 9. Dem § 60 Absatz 1 wird folgender Satz ... „des § 50, des § 51 Abs. 1" durch die Wörter „der §§ 50 bis 51 Absatz 1" ersetzt und wird nach dem Wort „Zustellungen," das Wort ...


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