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Änderung § 12 Marktstrukturgesetz vom 08.11.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 197 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 12


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft kann die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 auf die Landesregierungen übertragen.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 auf die Landesregierungen übertragen.

 

 
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