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§ 19 - Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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§ 19 Klassifizierung
Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen gemäß dem in der Genfer Fassung vom 13. Mai 1977 des Abkommens vom 15. Juni 1957 von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (BGBl. 1981 II S. 358, 359) festgelegten Klassifikationssystem (Nizza-Klassifikation).
Text in der Fassung des Artikels 2 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) G. v. 11. Dezember 2018 BGBl. I S. 2357 m.W.v. 14. Januar 2019
Frühere Fassungen von § 19 MarkenV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.01.2019 | Artikel 2 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2357 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10.12.2012 BGBl. I S. 2630 |
aktuell | vor 01.01.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 MarkenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 MarkenV Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (vom 14.01.2019)
... Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung in eine Klasse der Klasseneinteilung nach § 19 möglich ist. (2) Die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 1 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... ersetzt. cc) Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben. 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klasseneinteilung Die ... und 4 werden aufgehoben. 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klasseneinteilung Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen". h) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klassifizierung". i) Die ... h) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Klassifizierung". i) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: ... Wort „Wiedergabe" durch das Wort „Darstellung" ersetzt. 12. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Klassifizierung Die ... ersetzt. 12. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: „ § 19 Klassifizierung Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach ... Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung in eine Klasse der Klasseneinteilung nach § 19 möglich ist. (2) Die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz ...
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