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§ 28 - Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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§ 28 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1354 m.W.v. 24. Juni 2016
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Frühere Fassungen von § 28 MarkenV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.06.2016 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1354 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 MarkenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... 27 Veröffentlichungen zu Eintragungen im Register". g) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. § 2 ... g) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Sätzen 1 und 2 veröffentlicht werden, gemeinsam erfolgen." 22. § 28 wird aufgehoben. 23. § 33 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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