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§ 44 - Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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§ 44 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
Für Anträge und für sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung einer beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten oder in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Protokolls zum Madrider Markenabkommen sind die vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum herausgegebenen amtlichen Formblätter zu verwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen V. v. 15. Oktober 2008 BGBl. I S. 1995 m.W.v. 1. November 2008
Frühere Fassungen von § 44 MarkenV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2008 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 15.10.2008 BGBl. I S. 1995 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 44 MarkenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... 23 Veröffentlichungen zur Anmeldung". b) Die Angaben zu den §§ 43 bis 45 werden wie folgt gefasst: § 43 Anträge und sonstige ... Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen § 44 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem ... eine in den Akten befindliche Beschreibung der Marke,". 9. Die §§ 43 bis 45 werden wie folgt gefasst: § 43 Anträge und sonstige ... geistiges Eigentum herausgegebenen amtlichen Formblätter zu verwenden. § 44 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 6 2. PatRMoG Änderung der Markenverordnung
... „Teil 5 Internationale Registrierungen § 43 (weggefallen) § 44 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem ...
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