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Zitierungen von § 10a MarkenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. ...
§ 12 MarkenV Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken (vom 14.01.2019)
... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... § 6b Markenbeschreibung". c) Die Angaben zu den §§ 10 und 10a werden durch folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Farbmarken". ... im Übrigen § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend." 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Farbmarken (1) ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst: ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a Farbmarken". c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: ... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und". ... Wörter „Hörmarke (§ 11) oder" durch die Angabe „Farbmarke (§ 10a )," ersetzt. b) In Nummer 6 werden die Wörter „sonstige Markenform ... b) Absatz 2 wird aufgehoben. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, ... 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Farbmarke eingetragen ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird ...
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