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Zitierungen von § 10 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. ...
§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019)
... Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke ( § 10 ), 5. Klangmarke (§ 11), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, ...
§ 12 MarkenV Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken (vom 14.01.2019)
... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
...  § 6b Markenbeschreibung". c) Die Angaben zu den §§ 10 und 10a werden durch folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Farbmarken". ... Angaben zu den §§ 10 und 10a werden durch folgende Angabe ersetzt: „ § 10 Farbmarken". d) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst:  ... Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke ( § 10 ), 5. Klangmarke (§ 11), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, ... der Darstellung gilt im Übrigen § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend." 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Farbmarken  ... 2 bis 6 entsprechend." 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass ... 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „ § 10 Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Farbmarke eingetragen ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst:  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
...  „§ 6a Markenbeschreibung". b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a Farbmarken".  ... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und".  ... müssen alle Ansichten in einer Bilddatei wiedergegeben werden." 10. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Farbmarken (1) ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird ...