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Zitierungen von § 11 MarkenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. ...
§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019)
... dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke ( § 11 ), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, ...
§ 12 MarkenV Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken (vom 14.01.2019)
... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... Angabe ersetzt: „§ 10 Farbmarken". d) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Klangmarken". e) Die Angabe ... d) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Klangmarken". e) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: ... Marke (§ 9), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke ( § 11 ), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, ... der Darstellung des Farbmusters gilt § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend." 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Klangmarken (1) Wenn der ... 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „ § 11 Klangmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Klangmarke eingetragen ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der Anmelder ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 ...
Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
Artikel 1 MarkenVÄndV
... 2006 (BGBl. I S. 2159), wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 wird jeweils die Angabe § 8 Abs. 2 bis 4" durch die ...
Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... müssen alle Ansichten in einer Bilddatei wiedergegeben werden." 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort vier" ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und". ... geändert: a) In Nummer 5 werden die Wörter „Hörmarke (§ 11 ) oder" durch die Angabe „Farbmarke (§ 10a)," ersetzt. b) In ... „sonstige Markenform (§ 12)" durch die Wörter „Hörmarke (§ 11 ) oder" ersetzt. c) Folgende Nummer 7 wird angefügt: „7. ... Wiedergabe des Farbmusters gilt § 8 Absatz 2 bis 7 entsprechend." 12. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Hörmarken (1) Wenn der ... 7 entsprechend." 12. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Hörmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Hörmarke ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie ...
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