Zitierungen von § 2 PflegeStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PflegeStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflegeStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PflegeStatV Periodizität und Berichtszeit (vom 27.07.2013)
... erstmalig für das Jahr 1999, erhoben. (2) Die Angaben nach § 2 Abs. 1 werden jeweils nach dem Stand vom 15. Dezember und die Angaben nach § 2 Abs. 2 jeweils ... nach § 2 Abs. 1 werden jeweils nach dem Stand vom 15. Dezember und die Angaben nach § 2 Abs. 2 jeweils nach dem Stand vom 31. Dezember erhoben. (3) Die Angaben nach den ... jeweils nach dem Stand vom 31. Dezember erhoben. (3) Die Angaben nach den §§ 2 und 3 sind bis zum 15. Februar des Folgejahres dem zuständigen Statistischen Landesamt zu ...
§ 5 PflegeStatV Auskunftspflicht (vom 27.07.2013)
... Die Träger der Pflegedienste haben Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, die Träger der Pflegeheime Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, ... nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, die Träger der Pflegeheime Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, die Träger der Pflegeversicherung und die privaten ... Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen Angaben nach § 2 Abs. 2 zu machen. Die Träger der Pflegeversicherung können Dritte beauftragen, die ... erfüllen. (3) Die Auskunftspflichtigen übermitteln die Angaben nach § 2 in maschinenlesbarer Form, soweit die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 15 PSG III Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
... (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
V. v. 19.07.2013 BGBl. I S. 2581
Artikel 1 PflegeStatVÄndV
... vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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