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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 9 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik (SüßwTFKrAusbV k.a.Abk.)
V. v. 03.10.1980 BGBl. I S. 1911; aufgehoben durch § 9 V. v. 29.04.2014 BGBl. I S. 444
Geltung ab 12.10.1980; FNA: 806-21-1-83 Berufliche Bildung
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Geltung ab 12.10.1980; FNA: 806-21-1-83 Berufliche Bildung
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§ 9 Aufhebung von Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, insbesondere für die Ausbildungsberufe Bonbonmacher und Konfektmacher, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, sind nicht mehr anzuwenden.
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