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Zitierungen von § 7 Seemannsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SeemG Seefahrtbuch
... Schiff den Dienst als Besatzungsmitglied (§ 3) oder eine sonstige Tätigkeit (§ 7 ) ausüben will, muß ein Seefahrtbuch besitzen. (2) Das Seemannsamt stellt ...
§ 13 SeemG Musterrolle und Musterung
... und über die sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7 ) Auskunft geben muß (Musterrolle). (2) Die Musterrolle wird vom Seemannsamt vor ...
§ 14 SeemG Inhalt der Musterrolle
... Ort der Geburt der sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7 ). Die Jugendlichen sind besonders zu ...
§ 15 SeemG Verpflichtung zur Musterung
... Musterung zu veranlassen, wenn ein Besatzungsmitglied (§ 3) oder eine sonstige Person (§ 7 ) den Dienst an Bord antritt (Anmusterung) oder beendet (Abmusterung) oder wenn sich die ...
§ 19 SeemG Abmusterung
... dem Besatzungsmitglied die Art und Dauer des geleisteten Schiffsdienstes, den in § 7 genannten Personen die Dauer ihrer Tätigkeit an Bord im Seefahrtbuch zu bescheinigen. Die ...
§ 79 SeemG Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auf die in § 7 Abs. 1 genannten Personen
... der § 29 Abs. 2, §§ 42 bis 47, 49, 50, 52, 71 bis 76 finden auf die in § 7 Abs. 1 genannten Personen keine ...
§ 103 SeemG Arbeitsschutz für die in § 7 Abs. 1 genannten Personen
... Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts finden auf die in § 7 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung. Für diese gilt das Arbeitszeitgesetz; für ...
§ 106 SeemG Stellung des Kapitäns
... aller Besatzungsmitglieder (§ 3) und der sonstigen an Bord tätigen Personen (§ 7 ). Ihm steht die oberste Anordnungsbefugnis zu. (2) Der Kapitän hat für die ...
§ 111 SeemG Anbordbringen von Personen und Gegenständen
... gehören oder nicht im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätig sind (§ 7 ), nicht ohne Erlaubnis an Bord bringen. Die Erlaubnis darf im Hafen nicht verweigert werden, wenn ...
§ 124 SeemG Ordnungswidrigkeiten des Besatzungsmitglieds
... gehören oder nicht im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätig sind (§ 7 ), eigenmächtig an Bord zuläßt oder Gegenstände an Bord bringt, 5. ...
§ 130 SeemG Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der in § 7 genannten Personen
... 115 und 116 und die Bußgelddrohung des § 124 gelten auch für die in § 7 genannten ...
§ 141a SeemG Abweichungen vom Musterungserfordernis (vom 08.11.2006)
... Behörde kann für Besatzungsmitglieder (§ 3) und sonstige Personen (§ 7 ), die auf Fährschiffen, Fördeschiffen, Schiffen des Seebäderverkehrs, ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)
G. v. 06.06.1994 BGBl. I S. 1170
Artikel 21 ArbZRG Inkrafttreten und Ablösung
... 22. die Verordnung über die Anwendung der Arbeitszeitverordnung auf die in § 7 Abs. 1 Seemannsgesetz genannten Personen vom 7. Juli 1975 (BGBl. I S. 1902). ...
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