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Zitierungen von § 12 Seemannsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Seemannsamtsverordnung
V. v. 21.10.1981 BGBl. I S. 1146; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
§ 1 SeemAmtsV Zuständiges Seemannsamt
... jedes darum ersuchte Seemannsamt, für die Schließung des Seefahrtbuches nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Seemannsgesetzes jedoch nur ein Seemannsamt, das seinen Sitz im Geltungsbereich ...
§ 7 SeemAmtsV Schließung des Seefahrtbuches
... Ein Seefahrtbuch, das nach § 12 Abs. 1 des Seemannsgesetzes geschlossen wird, ist für die weitere Verwendung als ... Das Seefahrtbuch ist dem Inhaber zu belassen. (2) Fallen die Gründe des § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Seemannsgesetzes fort, so ist auf Antrag ein neues Seefahrtbuch ...
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