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Zitierungen von § 89 Seemannsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 85 SeemG Seearbeitszeit der Besatzungsmitglieder mit Ausnahme des Verpflegungs-, Bedienungs- und Krankenpflegepersonals
... nur beschäftigt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 88 oder 89 ...
§ 89a SeemG Abweichende Regelungen
... oder Bordvereinbarung kann zugelassen werden, daß der Kapitän abweichend von § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 auch in anderen Fällen eine Verlängerung der in den §§ 85 ...
§ 104 SeemG Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts auf den Kapitän
... Vorschriften der §§ 84a bis 86, 88 bis 89a, 101 gelten sinngemäß auch für den Kapitän, soweit dieser Wachdienst ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 2 See-ArbZNV Arbeitszeitnachweise
... Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere Verlängerungen der Arbeitszeit nach den §§ 88 bis 89a des Seemannsgesetzes, sind im Arbeitszeitnachweis in der Spalte Bemerkungen zu ...
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