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Zitierungen von § 48 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 AktG Verzicht und Vergleich
... Personen und gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (§§ 46 bis 48 ) erst drei Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und nur dann ...
§ 51 AktG Verjährung der Ersatzansprüche
... der Gesellschaft nach den §§ 46 bis 48 verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Eintragung der ...
§ 147 AktG Geltendmachung von Ersatzansprüchen (vom 01.09.2009)
... Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48 , 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des ...
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