Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- Information und Kommunikation,
- 7.
- Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen,
- 8.
- Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung,
- 9.
- Bauliche Grundlagen von Binnenschiffen,
- 10.
- Transportieren von Gütern und Befördern von Personen,
- 11.
- Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
- 12.
- Mitwirken bei logistischen Abläufen,
- 13.
- Schiffsbetriebswirtschaft,
- 14.
- Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen,
- 15.
- Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.