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Zitierungen von § 8 Sportbootführerscheinverordnung-See

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SportbootFüV-See verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-See selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a SportbootFüV-See Fahrverbot (vom 04.06.2016)
... Monaten oder unbefristet zu untersagen (Fahrverbot), wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 vorliegen. (2) Dem Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 1 Abs. 1 ... bis zu zwölf Monaten oder unbefristet untersagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 vorliegen oder der Inhaber einer im Befähigungszeugnis eingetragenen Auflage nicht ... von einem Monat bis zu zwölf Monaten untersagt werden, wenn in den Fällen des § 8 Abs. 2 die fehlende Zuverlässigkeit noch nicht erwiesen ist. (3a) Ein Fahrverbot ... erwiesen ist. (3a) Ein Fahrverbot nach Absatz 3 kann in den Fällen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und des § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 4 auch gegenüber ...
§ 10 SportbootFüV-See Gebühren und Auslagen (vom 04.06.2016)
... Euro, 8. für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 8 und die Verhängung eines Fahrverbots nach § 8a 42,50 Euro bis  ...
§ 12 SportbootFüV-See Ordnungswidrigkeiten (vom 04.06.2016)
... vollstreckbaren Auflage nach § 2 Absatz 5 zuwiderhandelt oder 6. entgegen § 8 Abs. 5 Satz 2 oder 3 nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder in den Fällen des § 8a ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 61 WSVZuAnpV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 3. In § 8 Absatz 3, 4, 5 Satz 2 und Absatz 6, § 8a Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 sowie § 10 ...

Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 7 2. SpBootRÄndV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung (vom 10.05.2017)
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach § 8 Abs. 2 Sportbootführerscheinverordnung-See " durch die Wörter „für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach ...
 
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