Tools:
Update via:
Anlage 2 - Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 10.11.1992 BGBl. I S. 1887; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Anlage 2 (zu den §§ 2, 4 und 5 Abs. 2) Eingeschränktes Anwendungsverbot
Anlage 2 wird in 7 Vorschriften zitiert
Nummer | Stoff | Anwendung nur zulässig |
1 | 2 | 3 |
1 | Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen | zur Begasung 1. in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge; 2. von Pflanzen in Vegetationsruhe; 3. in Gewächshäusern. |
2 | Deiquat | 1. zur Krautabtötung bei Kartoffeln; 2. zur Abreifebeschleunigung a) bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen; b) bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind; 3. zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August. |
3 | Methylbromid (Monobrommethan) | 1. zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge; 2. zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baum- schulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartof- feln in Zuchtgärten. |
4 | Paraquat | 1. zur Behandlung a) gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zucker- rübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; b) gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; c) gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben; 2. zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind. |
5 | Phosporwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel | zur Begasung 1. in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge; 2. außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutz- gebieten a) gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.); b) gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
6 | Schwefelkohlenstoff | zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktylosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
7 | Thallium-I-sulfat | in geschlossenen Räumen. |
8 | Zinkphosphid | in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern. |
Zitierungen von Anlage 2 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PflSchAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchAnwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PflSchAnwV Eingeschränktes Anwendungsverbot (vom 28.12.2011)
... die aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nur angewandt ...
§ 3 PflSchAnwV Anwendungsbeschränkungen (vom 28.12.2011)
... Behörde kann anordnen, daß Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 Nummer 2, 3 und 5 oder in Anlage 3 Abschnitt B aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen ...
§ 4 PflSchAnwV Verbot der Anwendung in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (vom 01.07.2024)
... Weinbau, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden, die 1. aus einem in Anlage 2 oder 3 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, 2. dazu ...
§ 5 PflSchAnwV Einfuhrverbote
... Kultursubstrat, in oder auf dem ein Pflanzenschutzmittel vorhanden ist, das aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff besteht oder einen solchen Stoff enthält, darf nicht eingeführt ... solchen Stoff enthält, darf nicht eingeführt werden. Dies gilt nicht, soweit nach Anlage 2 Spalte 3 die Anwendung des Stoffes zur Behandlung des Saat- oder Pflanzgutes oder Kultursubstrats ...
§ 7 PflSchAnwV Ausnahmen (vom 28.12.2011)
... Systemen abweichend von a) § 2 Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff, der in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten nicht ... abweichend von a) § 2 Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff, der in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4111; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 1 5. PflSchAnwVÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... Weinbau, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden, die 1. aus einem in Anlage 2 oder 3 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, 2. dazu ...
Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Artikel 2 9. PflSchRÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... b) Absatz 2 aufgehoben. 2. In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 1, 4, 5 und 6" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2, 3 und 5" ersetzt. ... 3 Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 1, 4, 5 und 6" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2, 3 und 5" ersetzt. 3. In § 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4714/a65478.htm