Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Übergangsregelung
Die Deutsche Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§ 4 bis 4b des Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß § 48 des Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. Der Jahresabschluss gemäß § 55 des Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4733/a65712.htm