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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZZV
... die Zuzahlung für jedes enthaltene Arzneimittel nach Absatz 1 zu ermitteln und nach § 5 Abs. 1 Satz 3 anzugeben. (3) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel, die nach ...
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