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Zitierungen von § 38 D-Markbilanzgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 DMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 DMBG Endgültige Neufestsetzung
... (2) Das neue Nennkapital ist, wenn nicht von der Befugnis der §§ 36 bis 38 Gebrauch gemacht wird, in Höhe des Betrags des bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ...
§ 48 DMBG Bericht über die Neufestsetzung und Prüfung
... richtig und vollständig sind. Macht die Gesellschaft von der Befugnis der §§ 37, 38 Gebrauch, so haben sich die Prüfer darüber zu äußern, ob die Voraussetzungen ...
§ 53 DMBG Anmeldung und Eintragung der vorläufigen Neufestsetzung sowie des Ausgleichs
... Geschäftsführer) hat die vorläufige Neufestsetzung nach §§ 36 bis 38 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Durchführung des ...
§ 56 DMBG Überschuldung oder Verlust des halben Nennkapitals
... befreit. Gleiches gilt für die Dauer des Bestehens eines Kapitalverlustkontos nach § 38 ...
§ 77 DMBG Ausnahmen
... in welcher Rechtsform diese Unternehmen betrieben werden. (2) §§ 35 bis 59, 64 bis 72, 80 sind nicht anzuwenden auf aufgelöste Aktiengesellschaften, ... Haftung und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. (3) §§ 35 bis 59, 80 sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die unter das Kontrollratsgesetz Nr. 9 und das ...
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