interne Verweise§ 3 BPflV Vereinbarung eines Gesamtbetrags (vom 12.12.2024) ... 2012 geltenden Fassung zu vereinbaren; ab dem 1. Januar 2017 bildet der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 die maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags. Ausgangsgrundlage der ... Menge der Leistungen des Krankenhauses, die von den auf Bundesebene vereinbarten Katalogen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 umfasst sind, 2. Veränderungen von Art und Menge der krankenhausindividuell zu ... Euro pro Monat. Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die Tatbestände ...
§ 4 BPflV Leistungsbezogener Vergleich (vom 17.07.2020) ... Auf der Grundlage der Daten nach Satz 2 und der Vorgaben der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 9 sind als Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs insbesondere auszuweisen 1. nach ...
§ 6 BPflV Vereinbarung sonstiger Entgelte (vom 20.07.2021) ... 1 und 2 sind sachgerecht zu kalkulieren. Das Krankenhaus hat die Empfehlungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 zu beachten und den anderen Vertragsparteien nach § 11 entsprechende Kalkulationsunterlagen ...
§ 7 BPflV Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen (vom 20.10.2020) ... mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog ( § 9 ), 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9), ... (§ 9), 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog ( § 9 ), 3. Ausbildungszuschlag (§ 17a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ... für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 aufgenommen worden sind (§ 6 Absatz 4). Mit diesen Entgelten werden alle ...
§ 11 BPflV Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus (vom 12.12.2024) ... Jahr 2025 zu vereinbarende Budget ist unter Berücksichtigung des Veränderungswerts nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 zweiter Halbsatz zu vereinbaren; bis zum Ablauf des 11. Dezember 2024 getroffene Vereinbarungen über dieses ... und bis einschließlich des Jahres 2019 die Unterlagen der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach Anlage 1 ... V1, V4, L4 und K4, 2. für die Jahre ab 2020 die Unterlagen der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, 3. den Nachweis, dass die zusätzlichen Mittel ...
§ 18 BPflV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2020) ... nach § 6 Absatz 1 Satz 3 ab dem Jahr 2013 der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 der Bundespflegesatzverordnung in der ab dem 1. Januar 2013 jeweils geltenden Fassung als maßgebliche Rate für den ... Die Begrenzung des Anstiegs des Gesamtbetrags durch den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 findet keine Anwendung. Eine Rückzahlung von Mitteln und eine Absenkung des ...
Zitat in folgenden NormenKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 10 KHEntgG Vereinbarung auf Landesebene (vom 12.12.2024) ... den Veränderungswert gemäß § 9 Absatz 1b Satz 1 und § 9 Absatz 1 Nummer 5 der Bundespflegesatzverordnung . Für die Zeit ab dem Jahr 2018 ist die Anwendung des vollen Orientierungswerts als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2423
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychVVG Änderung der Bundespflegesatzverordnung ... in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 in den Jahren 2015 und 2016 in zweifacher und in den Jahren 2017 und 2018 in ... durch die Wörter „ab dem 1. Januar 2017 bildet der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 die maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags" ... der Leistungen des Krankenhauses, die von den auf Bundesebene vereinbarten Katalogen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 umfasst sind, 2. Veränderungen von Art und Menge der ... nach Satz 6. Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit der ... Auf der Grundlage der Daten nach Satz 2 und der Vorgaben der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 9 sind als Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs insbesondere ... 1 und 2 sind sachgerecht zu kalkulieren. Das Krankenhaus hat die Empfehlungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 zu beachten und den anderen Vertragsparteien nach § 11 entsprechende ... c) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 3 bis 5. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... und bis einschließlich des Jahres 2019 die Unterlagen der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Leistungs- und ... L4 und K4, 2. für die Jahre ab 2020 die Unterlagen der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 in ihrer jeweils aktuellen Fassung." c) In Absatz 5 wird nach ... Die Begrenzung des Anstiegs des Gesamtbetrags durch den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 findet keine Anwendung. Eine Rückzahlung von Mitteln und eine Absenkung des ...
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 16b GKV-FQWG Änderung der Bundespflegesatzverordnung ... durch die Angabe „2018" ersetzt und werden nach den Wörtern „§ 9 Absatz 1 Nummer 5" die Wörter „in den Jahren 2015 und 2016 in zweifacher und in ... die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6" eingefügt. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... die Wörter „oder in der jeweils geltenden Fassung der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6" eingefügt. 6. In § 15 Absatz 1 Satz 3 wird die ...
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 4 KHVVG Änderung der Bundespflegesatzverordnung ... durch die Wörter „§ 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter ... Jahr 2025 zu vereinbarende Budget ist unter Berücksichtigung des Veränderungswerts nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 zweiter Halbsatz zu vereinbaren; bis zum Ablauf des 11. Dezember 2024 getroffene Vereinbarungen über dieses ...
Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychEntgG Änderung der Bundespflegesatzverordnung ... Berechnung der Entgelte Vierter Abschnitt Vereinbarungsverfahren § 9 Vereinbarung auf Bundesebene § 10 Vereinbarung auf Landesebene ... in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 als maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags gilt. ... voll- und teilstationären Leistungen, die von den bundesweiten Entgeltkatalogen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 umfasst sind, 2. der Veränderungswert nach § 9 ... 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 umfasst sind, 2. der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5. Zusätzliche Leistungen nach Satz 1 Nummer 1 werden für ... § 5 Vereinbarung von Zu- und Abschlägen (1) Die nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 vereinbarten Regelungen für bundeseinheitliche Zu- und Abschläge nach ... Leistungen oder die besonderen Einrichtungen nach Feststellung der Vertragsparteien nach § 9 oder in einer Verordnung nach § 17d Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des ... Zusatzentgelte. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren; die Empfehlungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 sind zu beachten. (2) Für die Vergütung neuer ... in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 als maßgebliche Rate für den Anstieg der Erlössumme gilt. Sie ... die Vereinbarung der Entgelte und der Erlössumme sind Kalkulationsunterlagen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 vorzulegen. Weichen die tatsächlich eintretenden Erlöse von der ... bewertete Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9 ), 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ ... 9), 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9 ), 3. Ausbildungszuschlag (§ 17a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) ... neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 aufgenommen worden sind (§ 6 Absatz 2). Mit diesen Entgelten werden alle für ... 9. Nach der Überschrift des Vierten Abschnitts wird § 9 wie folgt gefasst: „§ 9 Vereinbarung auf Bundesebene (1) Der ... Überschrift des Vierten Abschnitts wird § 9 wie folgt gefasst: „§ 9 Vereinbarung auf Bundesebene (1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der ... des jeweiligen Jahres zu treffen." 10. Nach § 9 wird die Überschrift des bisherigen Dritten Abschnitts gestrichen. 11. Die ... (1) Zur Bestimmung der Höhe der mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 vereinbaren die in § 18 Absatz 1 Satz 2 des ... bewertete Entgelte vergütet werden, soweit diese den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 überschreiten; dabei werden die Zuschläge nach § 7 Satz 1 Nummer ... durch den Basisentgeltwert finanziert worden sind, 7. Vereinbarungen nach § 9 Absatz 1. Bei der Anwendung von Satz 1 Nummer 3 ist sicherzustellen, dass ... nach Absatz 2 vereinbarte Landesbasisentgeltwert darf den um den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 veränderten und berichtigten Landesbasisentgeltwert des Vorjahres nicht ... nach § 6 Absatz 1 Satz 3 ab dem Jahr 2013 der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 der Bundespflegesatzverordnung in der ab dem 1. Januar 2013 jeweils geltenden ...
Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
V. v. 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
Zitate in aufgehobenen TitelnKosten- und Leistungsnachweis-Verordnung (KLNV)
V. v. 10.01.1991 BGBl. I S. 60; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
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