Der Ausbildungsberuf Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin sowie der darauf aufbauende Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin werden gemäß §
25 der
Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nr. 13, Maler und Lackierer, der Anlage A der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.