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Änderung Eingangsformel Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 16.05.2023

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Eingangsformel a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.05.2023 geltenden Fassung
Eingangsformel n.F. (neue Fassung)
in der am 11.03.2025 geltenden Fassung
durch B. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 77
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


(Text alte Fassung)

Auf Grund des Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 7. August 2002 in der Fassung vom 18. Oktober 2018 (BGBl. I S. 2246) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 29. Juni 2020 bekannt:

(Text neue Fassung)

Auf Grund des Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 122) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 24. Februar 2025 bekannt:

(heute geltende Fassung) 
 

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